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   BGH, 23.11.1954 - V ZB 8/53   

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https://dejure.org/1954,1335
BGH, 23.11.1954 - V ZB 8/53 (https://dejure.org/1954,1335)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1954 - V ZB 8/53 (https://dejure.org/1954,1335)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1954 - V ZB 8/53 (https://dejure.org/1954,1335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 304
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BGH, 23.11.1954 - V ZB 8/53
    Ob eine Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend begrenzt ist, lässt sich nur von Fall zu Fall entscheiden (BVerfGE 1, 14 Leitsatz Nr. 19 sowie S. 59/60; BVerfGE 2, 334 [BVerfG 10.06.1953 - 1 BvF 1/53]).

    Damit sind Zweck, Inhalt und Begrenzung der zu § 141 Nr. 3 LAG zu erlassenden Vorschriften hinreichend im Gesetz gekennzeichnet und eine konkretere Abgrenzung vorgenommen, als mit dem blossen Vorbehalt der zur Durchführung (des 2. Neugliederungsgesetzes) erforderlichen Rechtsverordnungen, der vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden ist (BVerfGE 1, 14 [59/60]).

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BGH, 23.11.1954 - V ZB 8/53
    Ob eine Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend begrenzt ist, lässt sich nur von Fall zu Fall entscheiden (BVerfGE 1, 14 Leitsatz Nr. 19 sowie S. 59/60; BVerfGE 2, 334 [BVerfG 10.06.1953 - 1 BvF 1/53]).

    Strengere Anforderungen sind zu stellen, wenn es sich um Gebiete von besonderer Bedeutung, sei es für die Gesamtheit sei es für den Einzelnen handelt, etwa die Unabhängigkeit der Rechtspflege (BVerfGE 2, 335 [BVerfG 10.06.1953 - 1 BvF 1/53]), während ein milderer Maßstab angelegt werden kann, wenn es sich mehr um der Rechtstechnik angehörige Bestimmungen handelt.

  • BGH, 06.05.1952 - V ZB 1/52

    Umstellungsgrundschuld. Rangrücktritt

    Auszug aus BGH, 23.11.1954 - V ZB 8/53
    Die Hypothekengewinnabgabe - nach § 111 LAG eine öffentliche Last - ist wesentlich anders ausgestaltet als die trotz öffentlich-rechtlicher Zweckbestimmung überwiegend privatrechtlich ausgestaltete Umstellungsgrundschuld (BGHZ 6, 70).
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 23.11.1954 - V ZB 8/53
    Dass die 5. AbgabenDV-LA erst während des Verfahrens der weiteren Beschwerde ergangen ist, hindert ihre Anwendung im vorliegenden Falle schon deshalb nicht, weil der hier in Frage stehende § 7 nach seinem Abs. 2 sogar rückwirkende Kraft hat (BGHZ 10, 286 [BGH 28.07.1953 - IV ZB 105/52]; s. auch BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]).
  • BGH, 28.07.1953 - IV ZB 105/52

    Umstellung von Verbindlichkeiten aus Gutsüberlassungsverträgen

    Auszug aus BGH, 23.11.1954 - V ZB 8/53
    Dass die 5. AbgabenDV-LA erst während des Verfahrens der weiteren Beschwerde ergangen ist, hindert ihre Anwendung im vorliegenden Falle schon deshalb nicht, weil der hier in Frage stehende § 7 nach seinem Abs. 2 sogar rückwirkende Kraft hat (BGHZ 10, 286 [BGH 28.07.1953 - IV ZB 105/52]; s. auch BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]).
  • BGH, 18.10.1955 - V ZB 14/52

    Vorlegung weiterer Beschwerden

    In seinen Beschlüssen vom 23. November 1954 - V ZB 18/52 - (BGHZ 15, 207, insoweit dort nicht abgedruckt, wohl aber in NJW 1955, 304) und vom selben Tage V ZB 8/53 - hat der erkennende Senat die Rechtsgültigkeit des § 7 bejaht, zugleich aber ausgesprochen, daß die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs entfällt, wenn die Rechtsfrage, die zur Vorlegung geführt hat, durch eine nach der Vorlegung ergangene gesetzliche Vorschrift entschieden worden ist.
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